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Wessmann Eventtechnik & Sound — Leon Wessmann, Bismarckstraße 41, 38102 Braunschweig

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wessmann Eventtechnik & Sound (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Serviceleistungen.

§ 2 Angebote und Buchung

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
  2. Die Buchung erfolgt in der Regel schriftlich (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  3. Bei Buchungen mit einem Auftragsvolumen über 2.000 € netto wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung fällig.

§ 3 Mietdauer und Übergabe

  1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe bzw. dem Aufbau der Technik und endet mit dem vollständigen Abbau und der Rückgabe.
  2. Auf- und Abbauzeiten werden im Vorfeld vereinbart. Verzögerungen durch den Auftraggeber (z.B. fehlender Zugang, fehlende Stromversorgung) gehen zu dessen Lasten.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichend Stromanschlüsse (mindestens 16A CEE oder nach Absprache) zur Verfügung stehen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Anfahrtskosten.
  2. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  3. Bei Überschreitung des vereinbarten Veranstaltungszeitraums wird jede angefangene Stunde anteilig berechnet.

§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Stornierungen sind bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.
  2. Bei Stornierung 15–29 Tage vorher werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
  3. Bei Stornierung weniger als 15 Tage vorher werden 80 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
  4. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der volle Preis berechnet.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt den rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort sicher.
  2. Die Bereitstellung von ausreichend dimensionierten Stromanschlüssen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
  3. Der Auftraggeber ist für die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. Lärmschutz, GEMA-Anmeldung) verantwortlich.
  4. Das überlassene Equipment darf nur bestimmungsgemäß und durch eingewiesene Personen bedient werden.

§ 7 Haftung und Sorgfaltspflicht

  1. Der Auftraggeber haftet für Schäden am überlassenen Equipment, die durch unsachgemäße Behandlung, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung entstehen.
  2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
  3. Für witterungsbedingte Ausfälle bei Outdoor-Veranstaltungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern der Auftraggeber nicht für ausreichenden Wetterschutz gesorgt hat.

§ 8 Höhere Gewalt und Ausfall

  1. Bei technischem Ausfall einzelner Geräte wird der Auftragnehmer nach bestem Bemühen gleichwertigen Ersatz stellen.
  2. Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemie) sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits geleistete Anzahlungen werden anteilig erstattet.

§ 9 Lautstärke und Auflagen

  1. Der Auftragnehmer hält sich an vereinbarte Lautstärkegrenzen und behördliche Auflagen.
  2. Wird eine Reduzierung der Lautstärke durch Behörden oder den Veranstaltungsort gefordert, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieser Forderung nachzukommen, ohne dass dies einen Minderungsanspruch begründet.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand ist Braunschweig, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
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